Friedhofen Rechtsanwälte, Arbeitsrecht

Kosten

Die Kosten des Forderungsmanagements richten sich danach, wie hoch Ihre Forderung gegen den säumigen Schuldner ist, wie weit wir gehen müssen, um Ihre Forderung einzuziehen und ob Ihr Schuldner letztlich zahlungsfähig ist oder nicht. Grundsätzlich ist der Schuldner verpflichtet, die Kosten der Rechtsverfolgung durch den Gläubiger zu tragen. Nur wenn die Forderung nicht besteht oder wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, bleibt der Gläubiger auf diesen Kosten sitzen.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach vielen einzelnen Umständen, die vor Beginn der Inkassotätigkeit nicht absehbar sind.

 

1. Schritt: Bonitätsprüfung (optional)

Für die Prüfung der Bonität Ihres Schuldners berechnen wir 9,50 EUR, wenn es sich bei dem Schuldner um eine Privatperson handelt und 32,00 EUR, wenn es sich um ein Unternehmen handelt.

Ergibt die Bonitätsprüfung, dass ein weiteres Vorgehen gegen Ihren säumigen Schuldner keine oder nicht ausreichende Aussicht auf Erfolg hat, stellen wir - natürlich mit Ihrer Zustimmung - das Verfahren ein. In diesem Fall entstehen Ihnen außer den genannten Kosten der Bonitätsprüfung keine weiteren Kosten.

 

2. Schritt: Aufforderungsschreiben

Die Höhe der Mahnkosten richtet sich nach der Höhe der Forderung, die wir für Sie gegenüber dem Schuldner geltend machen. Die Kosten dieses Aufforderungsschreibens richten sich nach dem Wert der Forderung, die wir für Sie gegen den säumigen Schuldner geltend machen. Diese Kosten können Sie hier sehen:

Tabelle der Kosten des Aufforderungsschreibens

Höhe der Forderung bis Anwaltskosten
300,00 30,00
600,00 54,00
900,00 78,00
1.200,00 102,00
1.500,00 125,00
2.000,00 153,00
2.500,00 181,00
3.000,00 209,00
3.500,00 237,00
4.000,00 265,00
4.500,00 293,00
5.000,00 321,00
6.000,00 358,00
7.000,00 395,00
8.000,00 432,00
9.000,00 469,00
10.000,00 506,00
13.000,00 546,00
16.000,00 586,00
19.000,00 626,00
22.000,00 666,00
25.000,00 706,00
30.000,00 778,00
35.000,00 850,00
40.000,00 922,00
45.000,00 994,00
50.000,00 1.066,00
65.000,00 1.143,00
80.000,00 1.220,00
95.000,00 1.297,00
110.000,00 1.374,00
125.000,00 1.451,00
140.000,00 1.528,00
155.000,00 1.605,00
170.000,00 1.682,00
185.000,00 1.759,00
200.000,00 1.836,00
230.000,00 1.954,00
260.000,00 2.072,00
290.000,00 2.170,00
320.000,00 2.308,00
350.000,00 2.426,00
380.000,00 2.544,00
410.000,00 2.662,00
440.000,00 2.780,00
470.000,00 2.898,00
500.000,00 3.016,00

 

* Bei den hier genannten Anwaltskosten handelt es sich um Nettokosten, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet werden.

Grundsätzlich ist Ihr Schuldner verpflichtet, auch diese Kosten zu tragen. Diese Kosten fallen Ihnen daher nur dann zur Last, wenn unser Inkasso letztendlich ergebnislos bleibt.

3. Schritt: Gerichtliches Mahnverfahren

Auch die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens muss grundsätzlich der säumige Schuldner tragen. Erst, wenn auch dieses gerichtliche Mahnverfahren ergebnislos bleibt, fallen die Kosten Ihnen zur Last. Diese betragen:

Tabelle der Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens

Höhe der Forderung bis Anwaltskosten Gerichtskosten
300,00 30,00 12,50
600,00 54,00 17,50
900,00 78,00 22,50
1.200,00 102,00 27,50
1.500,00 125,00 32,50
2.000,00 153,00 36,50
2.500,00 181,00 40,50
3.000,00 209,00 44,50
3.500,00 237,00 48,50
4.000,00 265,00 52,50
4.500,00 293,00 56,50
5.000,00 321,00 60,50
6.000,00 358,00 68,00
7.000,00 395,00 75,50
8.000,00 432,00 83,00
9.000,00 469,00 90,50
10.000,00 506,00 98,00
13.000,00 546,00 109,50
16.000,00 586,00 121,00
19.000,00 626,00 132,50
22.000,00 666,00 144,00
25.000,00 706,00 155,50
30.000,00 778,00 170,00
35.000,00 850,00 184,50
40.000,00 922,00 199,00
45.000,00 994,00 213,50
50.000,00 1.066,00 228,00
65.000,00 1.143,00 278,00
80.000,00 1.220,00 328,00
95.000,00 1.297,00 378,00
110.000,00 1.374,00 428,00
125.000,00 1.451,00 478,00
140.000,00 1.528,00 528,00
155.000,00 1.605,00 578,00
170.000,00 1.682,00 628,00
185.000,00 1.759,00 678,00
200.000,00 1.836,00 728,00
230.000,00 1.954,00 803,00
260.000,00 2.072,00 878,00
290.000,00 2.170,00 953,00
320.000,00 2.308,00 1.028,00
350.000,00 2.426,00 1.103,00
380.000,00 2.544,00 1.178,00
410.000,00 2.662,00 1.253,00
440.000,00 2.780,00 1.328,00
470.000,00 2.898,00 1.403,00
500.000,00 3.016,00 1.478,00

Bei den hier genannten Anwaltskosten handelt es sich um Nettokosten, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet werden. Die Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei.

Sofern Ihr Schuldner Zahlungen leistet, werden Sie mit diesen Kosten nicht belastet.

 4. Schritt: Zwangsvollstreckung

Für die Durchführung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme fallen folgende Gebühren an:

Tabelle der anwaltlichen Kosten einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme:

Höhe der Forderung bis Anwaltskosten
300,00 12,00
600,00 16,20
900,00 23,40
1.200,00 30,60
1.500,00 37,80
2.000,00 47,88
2.500,00 57,96
3.000,00 68,04
3.500,00 78,12
4.000,00 88,20
4.500,00 98,28
5.000,00 108,36
6.000,00 121,68
7.000,00 132,50
8.000,00 143,60
9.000,00 154,70
10.000,00 165,80
13.000,00 177,80
16.000,00 189,80
19.000,00 201,80
22.000,00 213,80
25.000,00 225,80
30.000,00 247,40
35.000,00 269,00
40.000,00 290,60
45.000,00 312,20
50.000,00 333,80
65.000,00 356,90
80.000,00 380,00
95.000,00 403,10
110.000,00 426,20
125.000,00 449,30
140.000,00 472,40
155.000,00 495,50
170.000,00 518,60
185.000,00 541,70
200.000,00 564,80
230.000,00 600,20
260.000,00 635,60
290.000,00 671,00
320.000,00 706,40
350.000,00 741,80
380.000,00 777,20
410.000,00 812,60
440.000,00 848,00
470.000,00 883,40
500.000,00 918,80

* Bei den hier genannten Anwaltskosten handelt es sich um Nettokosten, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet werden. Zu diesen Kosten kommen die behördlichen Kosten der Zwangsvollstreckung, (z.B. des Gerichtsvollziehers oder des Vollstreckungsgerichts), die höchst individuelle sind und daher hier nicht im Einzelnen dargestellt werden können.

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